So richtig ganz doll ärgerlich wird es, die Alarmanlage geht an und die Polizei wird - egal von wem - zu einem möglichen Autodiebstahl gerufen , es war aber nur ein technischer Fehlalarm. Den Polizeieinsatz darf / muss dann nämlich der Halter bezahlen...
Bist du dir da sicher, zuerst müsste man mal den technischen Fehlalarm nachweisen. Könnte ja auch jemand an deinem Auto gerüttelt haben.
Würde ich jeder Klage gelassen entgegen sehen.