Beiträge von tomtom

    ase:

    schöne Sch...

    Ich hoffe mal für dich, das es in deinem Sinne ausgeht. Viel Glück!

    noch ne letzte Frage, du schreibst von Rechtschutz, das ist dann wohl der erweiterte Rechtschutz der auch Verträge im privaten Bereich mit einschließt oder genügt hier der Verkehrsrechtschutz?


    Gruß Thomas

    Auto noch bis Ende September auf keine Personen angemeldet werden kann sonst ist Bafa weg.

    das würde mich mal interessieren was hier der Grund wäre?

    hast du einen Gebrauchtwagen, den der Händler erst nach 6 Monaten weiter verhöckern kann, gekauft?

    Wäre so ziemlich der einzige Grund der mir spontan einfallen würde.

    „Bafa hat das Autohaus schon beantragt“


    Falls sich die Bedingungen gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben, geht das eigentlich gar nicht. Zum einen muss das Fahrzeug zugelassen sein und zum anderen muss der Inhaber den Antrag stellen. So ist mir das in Erinnerung.

    Genau so ist es immer noch, Rechnung und Zulassung muss vorliegen, es gilt ja als Stichtag der Tag der Zulassung.

    hallo T22, jetzt habe ich einen anwalt und einen technischen sachverständigen eingeschaltet und warte erstmal auf das ergebnis bei einem zukünftigen gerichtsverhandlung. rechtlich muss dem händler die möglichkeit eingeräumt werden die mängel zu beheben. eigentlich hatte ich es mehr als genug getan aber eben ohne anwalt. wenn diese mängel nicht behoben werden können, wird mein anwalt auf wandlung klagen.

    ist ein langer und steiniger Weg, aber bei dir wohl der einzige gangbare Weg.

    Die Anzahl der im BGB angegebene Nachbesserungsversuche hast du, bei gleichem Mangel, ja dicke erreicht.


    Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

    hab mal gegoogelt:

    wenn das FZ ausgeschaltet ist, ist auch die Verbindung zur Hybridbatterie getrennt.

    Ein Start ist demzufolge nur über die 12V Starterbatterie möglich. sobald das FZ gestartet ist, wird die 12V-Batterie über den Inverter geladen.

    Das bedeutet für mich, ich setze mich jeden Morgen in meinen RAV, starte ihn (nicht den Verbrenner) und höre eine Viertel Stunde Nachrichten oder mache ein paar Telefonate.

    Also doch zurück ins Zeitalter der Dampfmaschine, jeden Morgen Kohle nachschippen. ;)

    Beispiel 11 Volt die Hybrid Batterien die Nachladung nicht automatisch im Stand übernehmen.

    Dann wären doch die 12 Volt immer verfügbar.

    Stimme ich dir zu.

    Beim Erreichen eines gewissen Schwellenwertes der Starterbatterie sollte von der Hybridbatterie nachgeschoben werden.

    Bin oder war kein Elektronik Ingenieur und kann nicht beurteilen warum man diesen Weg nicht geht.