Beiträge von R-A-V

    Während des Fahrens sehe ich da kein Problem. Zieht da was im Wohnwagen Strom dann kommt der aus der 12V. Das sollte der RAV aber mitbekommen und die 12V nachladen, so wie es jedes andere Fahrzeug macht.

    Problematisch sehe ich tatsächlich die Situation das man auf längerer Tour mit dem Gespann übernachtet. Da funktioniert Licht, die Toilette und manche andere elektrische Verbraucher. Gut möglich das man am nächsten Morgen das böse erwachen hat.

    Deshalb mache ich Zwischenstopps immer auf bzw. bei CP´s, was aber eben immer einen Umweg bedeutet.

    Was ist gesetzlich nicht erlaubt?

    Seinen PlugIn mit dem Verbrenner zu laden?

    Ober bei längerer Standzeit das Hybridsystem laufen zu lassen?

    Bitte mit Paragraphen.

    Nicht verwechseln mit dem Paragraphen der das Warmlaufenlassen des Motors verbietet.


    Ausgangspunkt war es das ein PlugIn statt an einer Ladesäule eben via Verbrenner geladen wurde. Natürlich ist da die Frage weshalb man sowas macht. Ist ein Mitsubishi dermßen effizient das er ebenfalls günstiger lädt wenn der Verbrenner läuft und er sich keinen Meter bewegt? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Es geht hier um einen Mitsubishi!

    Kann man den PlugIn RAV genauso laden?

    Letztlich lasse ich meinen Vollhybrid auch immer an. Selbst wenn ich wirklich lange stehe springt der Motor nach rund 28 Minuten an und läuft dann für ca. 3 Minuten.

    Die Abriegelung ist in erster Linie ein technischer Aspekt.

    Man hat ja hier zwei verschiedene Antriebe miteinander verbunden.

    Da ist es auch technisch nun mal so das jeder Antrieb seine technisch begrenzte Drehzahl hat. Der Verbrenner hat diese aber eben auch die e-Motoren. Da diese immer zusammen verbunden sind ist bei einer Geschwindigkeit Schluss.

    Zudem schon es die Technik die quasi nie ans Limit kommt.