Bitte...nicht Sie schreiben...das macht so alt. Auch wenn mein Sohn selbst fährt, so bin ich nicht sooo alt...bitte.
Mein Sohn musste Vorfahrt gewähren. Soweit absolut korrekt.
Er hat sich ja in die Straße hineingetastet. Das Problem ist halt das er seine Fahrspur erst dann komplett einsieht, wenn er quasi schon auf der Straße ist. Und die Unfallgegnerin eben auch auf seiner Spur wegen des zügigen Überholvorgangs war.
Es ist eine schmale Gasse, wo regelmäßig durchgerast wird (laut Anwohner und auch von der örtlichen Polizei bestätigt) um eben Zeit gut zu machen.
Das Parken ist dort erlaubt weil es eine Nebenstraße ist. Für die Baumaßnahme hätte man dies ändern müssen. Da diese Baumaßnahme aber nur wenige Stunden dauert und die Anordnung des Parkverbots nicht so einfach hattet man wohl verzichtet.
Um so mehr Vorsicht hat dort jeder Verkehrsteilnehmer walten zu lassen. Deshalb gilt dort ja auch Tempo 30.
Jeder Fahrer ist im übrigen auch verpflichtet so zu fahren das er vor einem plötzlich auftauchendem Hindernis jederzeit gefahrlos anhalten kann. Davon kann wohl keine Rede sein wenn man sich an so einem Hindernis (ich meine es hätte ja auch ein Ball, Kind o.ä. vom angrenzenden Spielplatz sein können) das linke Vorderrad abreißt.
Da kann man weder 30 noch irgendwie vorsichtig gefahren sein.
Das Problem ist halt der Nachweis. Aussagen der Anwohner im Garten hin oder her.
Die Anwohner wollten dieses Durchrasen schon unterbinden lassen indem es alles gleichrangige Straßen sein sollten. Leider ist sowas nur schwer durchsetzbar weil es auch Geld kostet. Die Stadt muss dazu Gutachten erstellen lassen etc...
Es ist wie es ist und ich bin fest überzeugt das eine Blackbox definitiv eine Teilschuld der Fahrerin ergeben hätte.