In Österreich darf man bei einem Unfall in so einem Fall denn Schaden vom Auffahrenden Zahlen (weil der Schaden ja weniger gewesen wäre, wäre die Anhängerkupplung nicht montiert gewesen), ist das DE anders ?
Gibt es hierzu irgendwelche Urteile mit Aktenzeichen , in der deutschen Rechtsprechung habe ich hierzu nichts gefunden - oder hat jemand nähere Angaben ?