Vielen Dank für Dein Angebot.
Wenn ich darf, würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurück kommen.
Meiner ist EZ Juli/2005 mit der EG-Typengenehmigung E6*2001/116*0070*04 (s. Zulassungsbescheinigung Teil "I" Feld "K")
Wenn Du so freundlich sein würdest und vergleichst?
Die ganze Angelegenheit ist noch spezieller:
Bei der HU vor 2 Jahren bemängelte der Prüfer, dass meine Reifen zu alt (!) seinen und wollte daher die Prüfung nicht abnehmen.
Der Prüfer lag falsch, Reifen besitzen kein "Verfallsdatum".
Aber gut, aus dem Mangel wurde eine Empfehlung des Prüfers.
Normalerweise hätte ich 215er (lt. Zulassung) erworben, aber dieser Prüfer versicherte mir 3x , dass auch 235er zulässig seien.
Der Rest ist bekannt.
Tachoabweichung.
(1) Ein Reifen in der Dimension 235/60/R16 besitzt einen Abrollumfang von 209,3cm.
(2) Ein Reifen in der Dimension 215/70/R16 besitzt einen Abrollrumfang von 215cm.
Folglich benötigt ein Reifen in der Dimension 235/60/R16 mehr Umdrehungen für die gleiche Strecke als ein Reifen in der Dimension 215/70/R16.
Die Tachowelle (heute elektronisch gelöst) dreht schneller und somit zeigt der Tacho bei den Reifen in der Dimension 235/60/R16 eine höhere Geschwindigkeit (ca. 2,7%) bei gleicher realen Geschwindigkeit an.
Folglich keine Verletzung der Zulassung. ( Raver2014 der Rav4 liegt mit 215er ca. 0,95cm höher. )
Jetzt kommt es noch "wilder".
Es gibt eine Zubehörfelge in der Dimension 7Jx16. Die ABE zu dieser Felge weist erstens die Zulässigkeit für das gegenständliche Fahrzeug aus und erlaubt wahlweise lt. ABE eine 215/70/R16 oder eine 235/60/R16 Bereifung.
Also für mich als Laien, wird die Angelegenheit immer undurchsichtiger.