Ich habe auch einen Nagayioblauen aus dem letzten Mai und insoweit keine Probleme. Lediglich die Kommunikation zwischen App und Auto funktioniert bei Kälte nicht.
Beiträge von Matthias Kolb
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Ja, die Beweislastumkehr wurde auf 12 Monate verlängert. Außerdem wurde die Digitalrichtlinie umgesetzt, so dass nunmehr Gewährleistungsregeln für digitale Inhalte normiert wurden. Außerdem entfällt seit 1.01. die Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung als Rücktrittsvoraussetzung. Die Rechte des Verbrauchers wurden also deutlich gestärkt.
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Beim Verbrauchsgüterkauf galt bis zum 31.12.2021 eine 6-monatige Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass das Verhalten keinen Mangel darstellt.
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Sollte eigentlich kein Problem sein. Nach dem bis zum 31.12. geltenden Recht bedarf es einer angemessenen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, nach fruchtlosem Fristablauf ist der Rücktritt möglich.
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Mir wurden alle Werkstätten der Umgebung angezeigt und ich habe die Werkstatt ausgewählt, wo ich das Fahrzeug gekauft habe und der ich vertraue: Autohaus Dörr in Kleinheubach.
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Mein Plugin Hybrid aus 5/21 steht kurz vor der 1.ten Inspektion, obwohl nur wenige Kilometer (5.000) mit dem Verbrenner bewegt. In der App kann man den Inspektionstermin bei seiner Wunschwerkstatt von Toyota buchen und der Preis von etwas über 80 € wird auch schon angezeigt (bei meinem RAV4 Diesel habe ich bisher ein Vielfaches gezahlt und wundere mich etwas). Hat schon jemand über die App gebucht, ist der Preis realistisch und muss ich auf etwas achten?
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Vielen Dank Euch, für den Erfahrungsbericht!
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Passt Fitcam x auch bei Fahrzeugen mit dem digitalen Rückspiegel?
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Ich kenne nur Ing. Büro Förtig aus Goldbach. Er hat mir am Ortstermin gesagt, dass nur wenige SV derzeit in Deutschland über die notwendige Hard- und Software verfügen. Zufällig war er ohnehin der Standard-Gerichtsgutachter beim Landgericht Aschaffenburg. Möglicherweise verfügt Herr Förtig über eine Liste geeigneter SV in Deutschland
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Der ist bereits seit Jahren in Toyotafahrzeugen verbaut und wird für die Airbagsteuerung benötigt. Sie hätten nur einen Gerichtsgutachter benötigt, der das Fahrzeug auslesen kann.,Dafür hätte der Gutachter eine bestimmte Software benötigt, über die laut Angaben meines Gerichtsgutachters nur wenige Gutachter verfügen. Seither schlage ich immer diesen Gutachter vor, wenn es mir um das Auslesen der Blackbox geht, wie in dem von mir beschriebenen Fall