Alles anzeigenErgänzung zu #166:
Habe diese Woche den genauen Wortlaut der Stellungnahme von Toyota Deutschland erhalten:
"Die Toyota Motor Europe NV/SA (“TME”) und die Firma Brink haben die Anhängerkupplung mit der Teilenummer PW960-42008 unter folgenden Bedingungen die Homologation erstellt.
Achslast (auf der Waage ausgeladen) – folgende Werte konnten wir an einem Vergleichsmodel ermitteln 405mm (soll: 350-420mm), jedoch bei zulässiger Achslast.
Somit befinden sich die Anhänger-Kupplungshöhe in den gesetzlichen Vorschriften.
Der beigefügte TÜV-Bericht lag uns bereits vor und dabei sollten wir beachten, dass in dem Bericht keine genauen Angaben und Messungen vorliegen."
Hier ist der TÜV-Bericht von triassegler gemeint.
Werde mich dann als nächstes an kundenbetreuung@toyota.de wenden.
Diese Ignoranz ist kaum zu überbieten. Im TÜV-Bericht steht eindeutig das Maß 480mm BELADEN. Mit dieser Antwort behauptet man einfach völlig schamlos etwas, was für jeden offensichtlich falsch ist. Eine Taktik um den Beschwerdeführer zu zermürben und zu weiteren Aktionen zu nötigen. Dann wird immer weiter gefordert, gefordert, Nachweise, Gutachten und Beweise verlangt, am besten noch notariell beglaubigt, und selbt dann wird erst nach einem Rechtsstreit in 3.Instanz nach Jahren mit den Kommentar "man habe Rechtssicherheit gebraucht" eingelenkt. Die Kosten und Mühen der Geschädigten werden selbstverständlich nicht vergütet.
Sehr schade finde ich, dass sich die Fachpresse mit diesem Thema leider nicht befasst. Schade.