Wer nicht zugelassene LED-Leuchtmittel, und in der Regel sind das alle LED-Leuchtmittel, mit Aussenwirkung an sein Fahrzeug verbaut, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Durch den Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Ist im §19 StVZO nachzulesen.
Folge:
- Anzeige
- Unterbindung der Weiterfahrt
- Vorführung bei einer Abnahmeorganisation
- Beantragung der Wiedererteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde.