Hallo an alle RAVer!
Muss mich jetzt auch mal einmischen: Habe mir inzwischen alle Seiten dieses Threads durchgelesen (Puuh). Hoffe habe das bei den ganzen Zahlengewirr noch richtig im Kopf: Fragen an die Experten:
- Die vorgeschriebene Höhe der AHK bis Kugelmitte ist 42cm. Gilt das bei unbeladenem FZ?
- Habe mir die AHK eigentlich nur zur Befestigung eines Fahrradträgers anbauen lassen um mein Radl zu transportieren. Da dürfte die Höhe der AHK keine so große Rolle spielen denke ich, aber man weiß ja nie. Vielleicht hängt ja mal an Hänger dran, WoWa eh nicht, da ich kein Camper bin. Kann der TÜV da rumzicken und die ABE bzw. Plakette verweigern?
- Würde mir gerne den TÜV-Bericht runterladen. Wo kann ich den finden? Würde das Ganze dann mal an meinen Toyota-Händler schicken und hören, was der dazu sagt.
- Wird die AHK in den Kfz-Schein eingetragen? Soweit ich informiert bin ist das nicht mehr nötig da die AHKs meist eine EU-Zulassung haben.
Habe bei meinem Hybrid (Benzin/Elektro) 48 cm gemessen (mit 17“ Rädern).
Verbaut wurde eine horizontal abnehmbare Toyota AHK von Brink aus den NL (PW960-42005 bzw. 42008) im November letzten Jahres als ich mir den Wagen zugelegt habe (Bj: 2020).
Hatte mir nie Gedanken gemacht, dass sowas mal relevant sein könnte, ist auch meine erst AHK überhaupt. Insoweit vielen Dank an alle die sich an dieser Thematik angenommen haben und für deren unermüdlichen Einsatz und die geteilten Information.