Habe meinen RAV IV im November 2020 in einem Autohaus ca. 100 km von meinem Wohnort entfernt gekauft. War auch eine TZ, konnte aber trotzdem noch handeln was die Inzahlungnahme meines alten QQ betraf, obwohl der Händler wusste dass wir uns wahrscheinlich nie mehr wiedersehen werden (Inspektionen etc.) lasse ich natürlich beim FTH hier in der Nähe machen.
Im Nachhinein noch was zu fordern dürfte schwierig sein, allerdings würde ich mich auch mal schlau machen ob der Händler nicht angeben muss, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine TZ handelt. Auf jeden Fall hast du @Monilein einen Neuwagen