Ich habe trotz vieler Beiträge immer noch nicht erfahren, ob man in der Schweiz wo 2300kg Anhängelast offenbar problemlos bekommt, als Fahrzeug plus Anhänger die 3,5t eben überschreiten darf.
Die Diskussion hier ging eher darum das man
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Hallo zusammen
Ich kann da vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen, auf der Bestätigung zur Auflastung ist folgendes vermerkt:
Gesamtzugmasse: 4550 kg
Anhängelast gebremst 2300 kg
Anhängelast ungebremst: 750 kg
Stützlast: 120 kg
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 100 km/h
Jetzt wirds wild, zum Glück hat mein Handy eine Texterkennung 😊
Die Anhängevorrichtung und die Anhängerkupplung (PW960-42000-23, PW960-42001-23,PW960-42002-23, PW960-42008-23, PW960-42009-23, PW960-42010-23, PW960-42014-23) müssen mindestens für eine Anhängelast von 2'300 kg bzw. für einen D-Wert von 11.16 kN ausgelegt sein. Für diese Teile gelten die Anforderungen gemäss Art. 91 VTS.
Es wird bescheinigt, dass die Untersuchungen, welche im Rahmen des DTC-Prüfauftrages Nr. aSi-19-0192 (A), aSi-21-0371 (B), aSi-22-1169 (C), aSi-23-1059 (D), aSi-24-0519 (E) durchgeführt wurden, in der Art und dem Umfang einer für die Wiederzulassung in der Schweiz notwendigen Betriebssicherheits-Überprüfung entsprechen. Die Untersuchungen zeigten keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit des Motorwagens. Für den umgebauten Motorwagen kann der Umbauer gemäss Art. 41 VTS eine Garantie übernehmen (siehe Fusszeile). Die Feststellbremse der gesamten Fahrzeugkombination mit der neuen Garantiemasse erfüllt die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wirkung (Anhang 7 VTS). Ebenfalls genügt das Fahrzeug mit Anhänger den Anforderungen an das Anfahrvermögen Art. 54 VTS.
Die originale Herstellerplakette ist mit einer zusätzlichen Plakette, auf welcher die neuen Garantiemassen ersichtlich sind, zu ergänzen.
Der Auftraggeber für diese Bestätigung und Prüfung war Toyota Schweiz in Safenwil
Ich hoffe das hilft euch irgendwie weiter.