So jetzetle - eine Sache hat mich seit einigen Monaten zum Nachdenken gebracht...
Das vorteilhafte "Anschaffungszeitfenster" von der Zeit, als es in Deutschland (noch) auf die Plug-Ins eine ordentliche Förderung (Bezuschussung) gab (6750€) bescherte z.B. mir fürs Geld VIEL Plug-In, insbesondere mit dem Basismodell. Heutzutage sind die Preise deutlich höher als vor 2 1/2 Jahren.
Durch beide Sachverhalte wäre bzw. ist eine jetzige "Neuanschaffung" erheblich mehr!
Die Frage ist, welchen finanziellen Bezug hat die Autoversicherung bei einem Diebstahl. Der reguläre Wertverlust ist schon klar.
Jetzt habe ich neulich bei meiner Versicherung eine Frage gestellt und eine solide Auskunft bekommen (03.05.2024):
Sehr geehrter Herr ... ,
wir nehmen Bezug auf lhre Anfrage.
Gemäß A.2.6 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung AKB zahlen wir im Falle einer Totalentwendung den Wiederbeschaffungswert .
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Der Wert wird durch einen von uns beauftragen Sachverständigen ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
...
Grüße, Ravi4