Ich war auch an einer Anhängekupplung mit mehr als 70 kg Stützlast interessiert und hab deshalb bei Toyota nachgefragt. Antwort: Egal welche AHK man verbaut, der RAV4 ist in Deutschland von Toyota nur mit maximal 70 kg Stützlast freigegeben, egal ob man auflastet oder nicht. Da muss man echt am WoWa beim Ballastieren alle Möglichkeiten ausnutzen…
Beiträge von Ikey
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Hallo Tricolor3,
mir fallen da aus eigener Erfahrung noch folgende Möglichkeiten ein: Bei meinem WoWa hab ich als Nachrüstsatz seinerzeit vergrößerte Aufstandplatten montiert. Ab 70 km/h flattern die im Fahrtwind und klopfen an die Bodenplatte des WoWa. Ist mir auch erst aufgefallen, seit ich den RAV hab, weil der doch in diesem Geschwindigkeitsbereich leiser war als meine Vorgängerfahrzeuge.
Eine andere Geräuschquelle war (bei ein Vorgängerfahrzeug), dass zu viel Spiel zwischen Kupplungsschacht und Einsteckkupplung vorhanden war. Das hat beim Fahren so dumpfe Klackgeräusche gemacht. Wenn man fest an der Kupplung horizontal und vertikal wackelt, lässt sich das erkennen. Viel Erfolg beim Suchen!
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Die Drucktasten dienen nur zum Einstellen des digitalen Innenspiegels, etwa der Helligkeit, und und zum Ein-/Ausschalten der automatischen Abblendfunktion.
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„Jetzt habe ich doch gerade gelesen das sich das Lenkrad sozusagen selber durch einen Motor verschließt🤔 Nach ausschalten und Türen schließen macht er das wohl selbstverständig.“
Genau. So steht es im Handbuch. Ein Hinweis darauf, das Lenkrad noch bewegen zu müssen, findet sich nicht. Ist für mich auch plausibel, denn das Lenkradschloss wird laut BA erst nach Schließen der Fahrertüre verriegelt.
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„Es handelt sich um eine intelligente Ladestrategie, die leider bei bestimmten Fahrprofilen die Batterie extern (1x am Wochenende) durch ein Ladegerät nachgeladen werden muss.“
Ein Armutszeugnis!! Dann sollte Toyota serienmäßig einen Jumper in die Reserveradmulde packen…
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Wurde hier ab Post 7 (#7) schon mal diskutiert
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Mich hat‘s auch interessiert und hab da vor längerer Zeit bei Toyota nachgefragt. Antwort: „…weder für den RAV4 noch für den RAV4 Plug-In ist eine Wattiefe erfasst. Es handelt sich bei den Modellen um SUV-Modelle, nicht um Geländewagen.“
Da gibt man sich bedeckt, um sich nicht mit etwaigen Regressansprüchen auseinandersetzen zu müssen - vermute ich mal…
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Ab 750 kg würde ich nach Möglichkeit nur einen gebremsten Anhänger kaufen, also mit Auflaufbremse. Das bringt einen richtigen Zugewinn an Sicherheit. Über eine Antischlingerkupplung in dieser Gewichtsklasse würde ich persönlich nur dann nachdenken, wenn der Hänger einen höheren Aufbau und damit windanfälliger wird.
Und noch eine Randnotiz zur 100er-Zulassung: In Deutschland darf man die 100 km/h nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen fahren. Auf allen anderen Straßen gilt mit Anhänger Tempo 80 km/h - auch mit Plakette.
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Ja, es ist schon erschreckend, wie unbedarft manche Zeitgenossen mit Anhänger/Wohnwagen unterwegs sind! Vor allem bei den Wohnwagen sieht man häufig, dass sie falsch ballastiert/beladen und mit zu geringer Stützlast unterwegs sind. Dann zu schnell, im Sog vom LKW beim Überholen, Seitenwind oder hektische Lenkmanöver und dann ist schnell Ende Gelände für unroutinierte Fahrer.
Die geringe Stützlast beim RAV von nur 70 kg empfinde ich aus Sicherheitsaspekten als einen echten Mangel. Jedes Kilo mehr auf der Kugel bringt Fahrstabilität fürs Gespann. Bei meinen Vorgängerfahrzeugen hatte ich 90 oder 100 kg und hab die immer mit dem Wohnwagen ausgereizt. Jetzt muss ich eben Kompromisse beim Beladen machen, um die 70 kg nicht zu überschreiten. Eine Konsequenz daraus: Ich fahre meistens nur noch maximal um 90 km/h. Da waren vorher die Sicherheitsreserven deutlich größer. Hab ich aber im Vorfeld gewusst und akzeptiert, denn der RAV bringt viele anderweitigen Vorteile mit und ich mag ihn total….
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„das wichtigste fehlt aber, es muss eine andere Kupplung an den Hänger dran“
Eine Antischlingerkupplung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie wird es aber, wenn man die 100 km/h-Zulassung für ein bestimmtes Anhängergewicht benötigt., denn da kommen die Masseverhältnisse von Zugfahrzeug und Anhänger ins Spiel. Wenn z.B. das Leergewicht des Zugfahrzeugs 2000 kg beträgt in man einen ungebremsten oder gebremsten Anhänger ohne Stoßdämpfer ziehen will, so darf dieser ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg x 0,3= 600 kg haben. Ein Anhänger mit 750 kg zul. Gesamtgewicht muss also angelastet werden und das kommt auch in die Kfz-Papiere rein. Man verschenkt dann 150 kg Zuladung.
Hat man einen gebremsten Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung, kann man das Leergewicht des PKW mit dem Faktor 1,2 multiplizieren und könnte dann 2000 x 1,2= 2400 kg ziehen. Beim RAV theoretisch, denn die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf ja die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Für die meisten ungebremste kleine Anhänger ohne Stoßdämpfer lohnt sich meiner Meinung nach die 100er- Zulassung nicht. Ganz abgesehen davon, dass bei Fahrten im Ausland ohnehin andere Vorschriften gelten.