„das wichtigste fehlt aber, es muss eine andere Kupplung an den Hänger dran“
Eine Antischlingerkupplung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie wird es aber, wenn man die 100 km/h-Zulassung für ein bestimmtes Anhängergewicht benötigt., denn da kommen die Masseverhältnisse von Zugfahrzeug und Anhänger ins Spiel. Wenn z.B. das Leergewicht des Zugfahrzeugs 2000 kg beträgt in man einen ungebremsten oder gebremsten Anhänger ohne Stoßdämpfer ziehen will, so darf dieser ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg x 0,3= 600 kg haben. Ein Anhänger mit 750 kg zul. Gesamtgewicht muss also angelastet werden und das kommt auch in die Kfz-Papiere rein. Man verschenkt dann 150 kg Zuladung.
Hat man einen gebremsten Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung, kann man das Leergewicht des PKW mit dem Faktor 1,2 multiplizieren und könnte dann 2000 x 1,2= 2400 kg ziehen. Beim RAV theoretisch, denn die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf ja die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Für die meisten ungebremste kleine Anhänger ohne Stoßdämpfer lohnt sich meiner Meinung nach die 100er- Zulassung nicht. Ganz abgesehen davon, dass bei Fahrten im Ausland ohnehin andere Vorschriften gelten.