„Bafa hat das Autohaus schon beantragt“
Falls sich die Bedingungen gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben, geht das eigentlich gar nicht. Zum einen muss das Fahrzeug zugelassen sein und zum anderen muss der Inhaber den Antrag stellen. So ist mir das in Erinnerung.
Genau so ist es immer noch, Rechnung und Zulassung muss vorliegen, es gilt ja als Stichtag der Tag der Zulassung.