Eine autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße hat bezüglich der zulässigen Geschwindigkeiten gleiche Werte wie eine Autobahn.
Mit einem 100er Anhänger darf mann dann auch 100 fahren. Mit einem PKW gibt es keine Beschränkung.
auf eine Bundesstraße ohne autobahnähnlichen Ausbau gelten 80 für Anhängerbetrieb und 100 für PKW.
Grüße Jo