Neu- Kaufvertrag ist logisch, ohne den kann der Händler seit geraumer Zeit kein Auto mehr bestellen.
Ich meinte den Aufkaufantrag des Altfahrzeuges.
Also, es sollte in der verbindlichen Bestellung des Neu- Fahrzeuges rechts unter "Sonstiges" nur die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges zur Summe x ohne KM Leistung stehen.
Wenn Du schon den Schein vom Gebrauchtwagenankauf hast ???, dort steht dann der KM Stand mit drin.
Nur als Info.
Ob Du dort seit 97 Kunde bist, schön. Aber in der Servicewüste D zählt das bei den wenigsten noch etwas. Leider.
Gruss
Steffen