Die öffentlich möglichen 7,2kw im Vergleich zu den privaten Max 4,6kw setzen eine höhere Belastbarkeit der Stränge voraus.
Eben der oft hier bereits vorzüglich definierte Unterschied zwischen 22Kw(öffentlich mit 3 Phasen jeweils 32A) und den Max erlaubten 11Kw(privat mit 3 Phasen jeweils 16A) - die Auslegung der Leistungs-Dimensionierung wird durch die Schieflastverordnung mitbestimmt - also den Privathaushalt - Ich weiß aber nicht ob ich mir eine 22Kw Ladestation daheim installieren lassen kann, diese aber auf 11KW begrenzen muss(Sinn?) unberücksichtigt mal dieser Förderung?
Die diskutierten Leistungsgrenzen beziehen sich natürlich nur auf unsere einphasige Ladefähigkeit des Verbrauchers(Plugin Ladecontroller).
So habe ich das bisher verstanden 🤔
Aber wir drehen uns im Kreis - deswegen aber nicht Drehstrom 😉