Sollte eigentlich kein Problem sein. Nach dem bis zum 31.12. geltenden Recht bedarf es einer angemessenen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, nach fruchtlosem Fristablauf ist der Rücktritt möglich.
Meldung: "Motor zum Schutz des Systems gestartet EV-Fahren nicht verfügbar"
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Ich bin jetzt kein Jurist, aber bei Leasing sollte es doch noch einfacher sein, eine Wandlung zu erwirken. Der Leasinggeber hat m.E. dem Leasingnehmer ein einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Leasinggeber müsste auch die Kommunikation mit dem Hersteller führen, da er der Eigentümer ist.
Sollange Toyota uns aber Weiß machen will, dass es sich nicht um einen Fehler handelt, sondern um eine "natürliche Funktion" des Fahrzeugs - müssten wir den Beweis erbringen dass es sich um eine Fehlfunktion handelt.
Also bräuchte man wohl einen unabhängigen Gutachter der bestätigt das ein PlugIn elektrisch fahren muss und eben nicht dauerhaft in einem "Notfallmodus" Benzin jenseits der 20L/100km versäuft.
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Der Beweis sollte erbracht sein, wenn elektrisch fahren, (wie von Euch gewünscht) nicht mehr möglich ist.
Zumindest müßte (wenn überhaupt) Toyota den Richtern erklären, warum die Fahrzeuge nicht mehr bereit
sind, überhaupt mal elektrisch zu fahren.
Ein RAV4 Benziner wäre erheblich billiger gewesen, bei den Vollhybriden funktioniert das nämlich Einwandfrei.
Klagen diesbezüglich mit Nachweis, Dies bei Händlern vielfach bemängelt zu haben, sollten wohl erfolgreich enden.
Vielleicht interessiert es sogar den Staat, weil Er ja das "elektrisch" finanziell unterstützt hat.
Zumindest mit der Forum Hilfe (Die Kommentare zu dem Mangel sind ja öffentlich einsehbar)
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Sollange Toyota uns aber Weiß machen will, dass es sich nicht um einen Fehler handelt, sondern um eine "natürliche Funktion" des Fahrzeugs - müssten wir den Beweis erbringen dass es sich um eine Fehlfunktion handelt.
Also bräuchte man wohl einen unabhängigen Gutachter der bestätigt das ein PlugIn elektrisch fahren muss und eben nicht dauerhaft in einem "Notfallmodus" Benzin jenseits der 20L/100km versäuft.
Es ist ja dann nicht mal mehr ein “normaler Hybrid” da der elektrische Fahranteil sowie Rekuperation völlig ad absurdum geführt wird - also das FZ seine beworbenen Fähigkeiten aufgrund eines Fehlverhaltens über weite Strecken nachvollziehbar NICHT erfüllt 😕
Sehr traurig dass einem dadurch die Lust und Freude am neuen FZ völlig entzogen wird …
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Beim Verbrauchsgüterkauf galt bis zum 31.12.2021 eine 6-monatige Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass das Verhalten keinen Mangel darstellt.
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…wurde diese “Beweislastumkehr” für 2022 aufgelöst oder zulasten des Konsumenten wieder verändert?
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Ja, die Beweislastumkehr wurde auf 12 Monate verlängert. Außerdem wurde die Digitalrichtlinie umgesetzt, so dass nunmehr Gewährleistungsregeln für digitale Inhalte normiert wurden. Außerdem entfällt seit 1.01. die Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung als Rücktrittsvoraussetzung. Die Rechte des Verbrauchers wurden also deutlich gestärkt.
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Auf den Punkt gebracht - Zitat Matthias Kolb :
“Der Händler muss beweisen, dass das Verhalten keinen Mangel darstellt.”
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Also würde die Chance das Auto zurückzugeben gar nicht so schlecht ausschauen. Das große Problem zur Zeit, was dann kaufen? Alle anderen Phev haben nur so kleine Turbomotörchen, Ford kommt nicht in Frage, Mazda CX 60 kommt erst im Sommer, Benziner und Diesel ist momentan schwierig. Guter Rat ist teuer.