Laden, Technik, Alltag

  • Genau@4Ravinger,


    laut Betreiber kostet es ab 240 Minuten eine Standgebühr. Sprich zehn Cent pro Minute.

    Da ich aber nicht über den Betreiber laden würde, sondern über eine Flatrate, die diesen Betreiber auch bedient, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich dort also 4 Stunden stehen kann.


    interessant ist nur, dass an der Station eine maximale Parkdauer von 2 Stunden ausgewiesen wird, die mit einer Parkscheibe eingefordert wird. Ob das vom Ordnungsamt kommt oder dem Betreiber, erschließt sich mir nicht.


    Kurzum, ich werde mich mal hinstellen und laden und abwarten, wie die Reaktionen sind.


    Hoffentlich kann ich hinterher noch hier berichten, wie es ausgegangen ist ?

  • Du musst aufpassen was dir Regel an der Ladestation ist. Es gibt einmal die Regularien der Anbieter (Standgebühr für Zeiten >240min) und es gibt die Regelung in der StVO. Wenn dort ein Schild steht mit parken max.4h mit Parkscheibe kann dein Auto nach diesen 4h abgeschleppt werden und des kommen noch 55€ Strafe oben drauf.


    Viele Grüße

    SirBommel

  • Das FZ muss erst den Typ 2 Stecker frei geben, bevor abgeschleppt werden könnte - was bedingt dass der FZ-Halter anwesend sein müsste.
    Dann aber könnte ich ja gleich:

    Rechtzeitig(<240 Min) weg fahren nachdem mich meine App gewarnt hat! Wenn ich das ignoriere muss ich eben lediglich die Blockiergebühr plus nachträgliches Bussgeld berappen aber Abschleppen? ?

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • 4Ravinger stimmt natürlich. Wenn du am laden bist wird das schwerer. Ich hatte jetzt nur gelesen, dass das abschleppen bei einem Verstoß nach dem neuen Bußgeldkatalog nun möglich ist (gilt dann wahrscheinlich für Verbrenner). Aber eine Ladung für 55€ ist natürlich auch saftig.


    Viele Grüße

    SirBommel

  • Hier noch ein Auszug sowie der Link. Die Kosten für "Falsch Parken" variieren anscheinend zwischen den Gemeinden somit ist meine vorherige Aussage nicht ganz korrekt. Ich bitte das zu entschuldigen.

    Ihr solltet einfach Mal nachschauen was bei euch erlaubt ist.:

    "Stellen Fahrer ihr Elektroauto beispielsweise nur ab, ohne es aufzuladen, hat das in einigen Städten ein Verwarngeld zur Folge. In anderen hingegen ist dies erlaubt. Allerdings ist es dann möglich, dass ein kostenloses Parken auf dem E-Parkplatz nicht mehr gestattet ist und dies nur beim Aufladen greift. Wichtig ist oft auch, dass dieses kostenfreie Parken und Laden nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt ist und Fahrer unbedingt eine Parkscheibe verwenden müssen."

    Link: https://www.bussgeld-info.de/e-parkplatz/


    Viele Grüße

    SirBommel

  • Das wird ja langsam spannend. Ich habe geprüft, die Schilder sind von der Kommune aufgestellt und unterliegen der StVO. Dies geschah auf Wunsch (….) des Betreibers Maingau. Damit soll wohl zu langes Laden -für uns also nicht lange genug - unterbunden werden. Bei Zuwiderhandlung also Knöllchen. ?

  • Das wird ja langsam spannend. Ich habe geprüft, die Schilder sind von der Kommune aufgestellt und unterliegen der StVO. Dies geschah auf Wunsch (….) des Betreibers Maingau. Damit soll wohl zu langes Laden -für uns also nicht lange genug - unterbunden werden. Bei Zuwiderhandlung also Knöllchen. ?

    warum für uns nicht lange genug. Ich lade mein Auto nur öffentlich und komme mit den 4 Stunden locker hin auch wenn das Auto zu 100% leer ist.


    Viele Grüße

    Sir Bommel