Leider bin ich kein RA, doch sagt mir mein Rechtsempfinden, das bei einem Fahrzeug,
das schon mehrmals zur Beseitigung von Mängeln in der Werkstatt war, auch ein Recht
auf Rückgabe bestehen müßte. Durch den Leasingvertrag wird es etwas umständlicher,
doch unmöglich kann das nicht sein.
Oder hast Du ein gebrauchtes Auto geleast? Bei Neuwagen ist nach einigen Versuchen
der Instandsetzung die Rückgabe möglich.
Darüber solltest Du nachdenken und Dich möglicherweise mit einem RA beraten.