Dinge die ich am RAV4 Plug-In nicht mag

  • hallo T22, jetzt habe ich einen anwalt und einen technischen sachverständigen eingeschaltet und warte erstmal auf das ergebnis bei einem zukünftigen gerichtsverhandlung. rechtlich muss dem händler die möglichkeit eingeräumt werden die mängel zu beheben. eigentlich hatte ich es mehr als genug getan aber eben ohne anwalt. wenn diese mängel nicht behoben werden können, wird mein anwalt auf wandlung klagen.

    ist ein langer und steiniger Weg, aber bei dir wohl der einzige gangbare Weg.

    Die Anzahl der im BGB angegebene Nachbesserungsversuche hast du, bei gleichem Mangel, ja dicke erreicht.


    Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

    RAV4 PHEV, Marlingrau mit Technik und Style Paket, Panoramadach, AHK, Trittbtretter .

  • Vielleicht hilft auch über die FIN(VIN) ev über einem anderen Händler heraus zu finden WANN das Fahrzeug tatsächlich gebaut/produziert wurde um es mit Deiner Kauf-Historie zu vergleichen 🤔

    Hallo 4Ravinger, laut "toyota deutschland" wurde mein wagen am 19 Mai 2021 gebaut. wie gesagt momentan müssen sie die bestähenden mängel beheben und wenn es nicht möglich ist wird mein anwalt auf wandlung klagen. mein sinnen ist, das ich hier die fehler die ich gemacht habe berichte und andere halter bei solch einem situation gleich einen anwalt konsultieren egal wie nett der "freundliche toyota händler" scheint.


    gruß

    ase

  • ist ein langer und steiniger Weg, aber bei dir wohl der einzige gangbare Weg.

    Die Anzahl der im BGB angegebene Nachbesserungsversuche hast du, bei gleichem Mangel, ja dicke erreicht.


    Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

    Hallo tomtom, ich wurde diesbezüglich bereits von der rechtsberatung des adac und von meinem rechtschutz versicherung aufgeklärt. allerdings wurde mir von beiden seiten auch empfohlen bis kurz vor der vollendung des 6. monates für die nachbesserungen die möglichkeit einzuräumen. im november 2021 haben sie mit den nachbesserungen angefangen d.h. davor habe ich meinen wagen abgegeben und am nächsten tag, angeblich behoben die mängel, wieder abgeholt und natürlich sofort wegen nicht behobenen mängel reklamiert. nach november blieb mein wagen mehrmals mehrere tage im werkstatt. heiligabend 2021, nach wievieltenmale nachbehandlung wie auch immer bekam ich einen zen tempel wieder. es war nichts zu hören, so sollte es sein. das ging bis mitte januar gut und dann sprang mir bei einer fahrt die innenverkleidung der a- säule ins gesicht. wieder termingemacht und jetzt den anwalt eingeschaltet, wurde mir vom RS vermittelt. der hatte so eine schlichtende funktion gehabt. mittlerweile begannen wieder auch die anderen bereiche zu klappern und zu vibrieren und der anwalt hatte mir geraten es zur nachbesserung abzugeben, was ich auch getan habe. ich bekam meinen wagen wieder diesmal weitestgehend ohne lästige geräusche aber nicht wie nach heiligabend. ich war kopromissbereit weil ich mir auch gedacht habe wenn es so bleibt werde ich zum ersten TÜV die kiste für ein anderes fz inzahlung geben usw usw. jetzt geht es darum, wie von mir beschrieben um formalitäten für die klage auf wandlung.


    gruß

    ase

  • ase:

    schöne Sch...

    Ich hoffe mal für dich, das es in deinem Sinne ausgeht. Viel Glück!

    noch ne letzte Frage, du schreibst von Rechtschutz, das ist dann wohl der erweiterte Rechtschutz der auch Verträge im privaten Bereich mit einschließt oder genügt hier der Verkehrsrechtschutz?


    Gruß Thomas

    RAV4 PHEV, Marlingrau mit Technik und Style Paket, Panoramadach, AHK, Trittbtretter .

  • tomtom, ich habe vor vielen jahren bei der huk coburg eine RS abgeschlossen indem u.a. haus-, arbeits- und verkehrs- rs beinhaltete.

    mittlerweile ist haus draussen. ich hatte mich erkundigt gehabt und auch vertragsrecht war inbegriffen. ich bin aber auch noch adac mitglied seit 1987 und auch der adac hätte mich mit einem anwalt unterstützt. ich habe die inspektion vom chr bei einem anderen vertragswerkstatt machen lassen und wenn ich mit dem rav4 durch bin existiert dieser vertragshändler für mich nicht mehr. das doofe ist, bei mir in der firma haben auch meine kollegen und auch meine nachbarschaft und bekanntenkreis von meinen problemen mit meinen wagen erfahren und mittlerweile skeptisch geworden sind was toyota betrifft, nur wegen einen schlechten vertragshändler. toyota sollte reagieren.


    gruß ahmet

  • tomtom alles was mit dem Fahrzeug zu tun hat ist Verkehrsrechtsschutz, dass habe ich gelernt, als ich eine Waschstraße verklagte im Jahre 2005, denn ich dachte es ist Vertragsrechtsschutz, da man ja den Reinigungsvertrag abgeschlossen hat.

    Meine Rechtsschutz verwies mich an die Verkehrsrechtsschutz, die ich über den ACE hatte. (Per Gerichtsentscheid hatte ich dann Recht bekommen und der Schaden wurde reguliert.)

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras ab 02.2021 bis heute

  • tomtom alles was mit dem Fahrzeug zu tun hat ist Verkehrsrechtsschutz, dass habe ich gelernt, als ich eine Waschstraße verklagte im Jahre 2005, denn ich dachte es ist Vertragsrechtsschutz, da man ja den Reinigungsvertrag abgeschlossen hat.

    Meine Rechtsschutz verwies mich an die Verkehrsrechtsschutz, die ich über den ACE hatte. (Per Gerichtsentscheid hatte ich dann Recht bekommen und der Schaden wurde reguliert.)

    hallo, ich hatte mich erkundigt gehabt und sowohl adac als auch huk haben erklärt das ein anwalt in solch einem fall für vertragsrecht konsultiert werden muss denn es geht um die aufhebung des kaufvertrages wegen mangel.

    alles gute.

  • ok, ase es kann ja jetzt anders sein. Mir wurde es damals anders erklärt.


    Ich bin sehr gespannt, wie es bei dir ausgeht und was für einen Wagen du als nächstes nimmst. Bitte berichte weiter. Danke.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras ab 02.2021 bis heute

  • ok, ase es kann ja jetzt anders sein. Mir wurde es damals anders erklärt.


    Ich bin sehr gespannt, wie es bei dir ausgeht und was für einen Wagen du als nächstes nimmst. Bitte berichte weiter. Danke.

    hallo, ich werde euch weiterhin die entwicklungen mitteilen und mein nächstes, nun, ich fahr jetzt 24 jahre toyota, das beste auto welches ich besaß war der previa und technisch ist der rav4 phev ein sahnestück. ich hoffe der nächste rav4 phev wird eine noch größere e- reichweite haben. in meinem fall wäre es gut das toyota sich mit meinen problem befasst. immerhin haben sie ein mangelhaftes fz ausgeliefert.


    gruß

    ahmet

  • Ja, was nach wie vor, als "unkaputtbar" gilt, ist ein Landcruiser. Es muß ja nicht der Große sein.

    Die J Serie, wozu auch das "Buschtaxi" zählt, ist das Beste, was auf der Straße zu finden ist.

    Nur muß man Diese NACHFRAGEN....