Hallo Allerseits,
Ob nun verboten oder auch nicht, in der Regel wird der Chip ja ständig überschrieben. ( Selbstlöschend würde ich dazu sagen)
Ansonsten nehme ich im Schadenfall gerne eine Strafe in Kauf, wenn ich dadurch eine Schulfrage klären kann. (Wie auch immer)
Es ist soviel "nicht erlaubt auf der Welt" was aber kaum Jemand beachtet, da beachte ich dieses Verbot eben auch nicht.
Für einen Strafantrag bedarf es immer Zwei, den filmenden "Täter", sowie den geschädigten Verkehrstäter. Wer von Beiden der
Schlimmere ist, wird immer der Richter entscheiden.
Also laßt Euch nicht ins Boxhorn jagen.