Vom Grundsatz hat Raver2014 #17 vollkommen Recht. Es gilt tatsächlich einzig und allein die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und in der sogenannten EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) eingetragene Reifendimesion.
Die von Raver2014 angegebenen Dimensionen235/60/R16 100H versus 215/70/R16 100H hätten allerdings bei gleicher 16"-Felge und unterschiedlichem Querschnitt auch einen veränderten Rollumfang zur Folge.
"Systeme wie ABS, ESP und Tacho sind für ihre Funktionstüchtigkeit auf den korrekten Abrollumfang angewiesen. Die Wahl der (richtigen) Reifendimension hat also weitreichende Auswirkungen auf das Fahrzeugverhalten und wird deshalb so streng gehandhabt."
Sehr schön wird dieses Thema hier erläutert: