Hallo zusammen,
gestern wurde mein neuer RAV4 Hybrid AWD-i Lounge zugelassen.
Verbaut ist eine zusammen mit dem Fahrzeug bei Toyota georderte Brink-Anhängerkupplung mit verschraubtem Kugelkopf.
Die Höhe der Kugel (Messpunkt: Kugelmitte) betrug am jungfräulichen Fahrzeug 51,3 cm.
Ich habe daraufhin von meinem FTH nochmals alle Verschraubungen der AHK lösen und die maximale Toleranz nach unten ausnutzen lassen.
Danach waren es 50,6 mm.
Nach der Erstbetankung mit 53,2 Lt. Benzin (!) und dem Einräumen diversen Zubehörs in den Kofferraum (u.a. ein schwerer Werkzeugkoffer) sind es jetzt 50 cm.
Ich denke, dass es auch unter Normbeladung entsprechend EU-Verordnung L 227/56auf kaum weniger als ca. 46 cm sein werden.
Mithin ist auch bei meinem RAV die Höhe der Kugelmitte nicht gesetzeskonform - es sei denn, der RAV würde als Geländewagen behandelt.
Ich bin daher sehr gespannt, wie die Angelegenheit weiter verlaufen wird.
Es wäre doch alles so einfach, wenn Brink einen weniger stark nach oben gezogenen Kugelträger anbieten würde.
MfG
ghm