Zwischenbescheid: Mein Händler hat mich informiert, daß die von Toyota angebotenen Anhängerkupplung nicht mehr geliefert werden darf. Der Grund liegt wohl in meiner berechtigten Mängelrüge. Der Deutsche Hersteller der Kupplung habe diesen Lieferstopp aus Brüssel erhalten. (so habe ich das zumindest verstanden). .- also tut sich was.
Höhe der AHK
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Ich hab inzwischen die Mängelanzeige an meinen Händler gegeben, der sie postwendend weitergeleitet hat. Also noch einen drauf.
Daraufhin kam die Anfrage, welchen Wohnwagen ich den ziehe und wie schwer der ist. Halte ich für völlig irrelevant...
Aber die Tatsache, dass der Verkauf der AHK gestoppt wurde stimmt mich zuversichtlich, dass doch was gehen könnte!
Bin gespannt wie's weitergeht.
DOSO
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Es tut sich was bei Toyota Deutschland. Nachdem ich eine Frist gesetzt habe mit der klaren Ankündigung den Vorgang dem Kraftfahrzeug-Bundesamt zu übergeben. Was bei mir keine leere Drohung ist, ich habe ja deswegen schon mit dem KBA telefoniert. (Man würde sich dort freuen mal was anderes zu tun haben als immer nur "Diesel")
Ich wurde tatsächlich von Toyota Deutschland, Kundenservice, gebeten, ein Foto mit einem Anhänger am RAV einzusenden. Anscheinen kann man sich nicht vorstellen, wie es aussieht, wenn man einen Anhänger - der im "Wasser" ist an der Deichsel um 10cm anhebt. Meine Wohnwagen und Boote sind im Winterlager bzw auf einer Alm eingeschneit. Ich habe ein Foto der Kupplung mit Maß gemacht und gesendet, und ein Mitarbeiter von Toyota will nun nächste Woche seinen Wohnwagen mitbringen, und an einen RAV4 PlugIn hängen. Dann dürfen sich dort alle ansehen, was man auf dem Papier ausrechnen und zur Not auch zeichnen kann. Wobei ja noch nicht mal das notwendig wäre, die Maße der EU-Regelung 55 sind nicht eingehalten, und die Maße vom Toyota Handbuch auch nicht. Naja - Ich wurde nochmal um eine Woche Geduld gebeten.
Wer dieses Jahr einen RAV4 zugelassen hat - mit der von Toyota angebotenen und vom Händler montierten Anhängerkupplung - : Bitte nachmessen!! Und den den Mangel umgehend geltend machen!! Es gibt keinen Grund einfach die unzulässige Höhe hinzunehmen, mit einem Anhänger herumzufahren, der nicht waagrecht liegt. Das hat nur Nachteile, ist unpraktisch, sieht blöd aus und ist wegen der reduzierten Stützlast auch noch gefährlich.
Bei mir liegt der Kopf unbeladen 11cm über dem maximal zulässigen Wert, beladen nach der Vorgabe der EU-Regelung 55 immer noch stramme 8cm über dem Maximal- und 13cm über dem Minimalwert.
Für alle Anderen: Ein Lehrstück, wie Toyota - mit Kunden umgeht, deren Meinung ihnen ja angeblich total wichtig ist.
Und es geht hier nicht um die Temperatur der Sitzheizung, sondern um gesetzliche Vorgaben aus gutem Grund.
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Habe mir aktuell die AHK von Westfalia bestellt. Laut Beschreibung erfüllt diese genau die nötiger Werte.
Werde dann nächste Woche einbauen und nachmessen.
Mich wundert es jedoch, dass die Toyota AHK nicht passt, für mich sieht die genau wie Westfalia aus (war so an meinem NX300h).
Ich baue die AHK übrigens deshalb selber ein, weil Toyota mir beim Einbau den "Fuß-Sensor" für die Heckklappe abschaltet. Ich habe aber zwei Möglichkeiten gefunden, wie man den Sensor erhalten kann.
a) Man legt das Sensorkabel auf die linke Seite der Stoßstange
b) Man legt das Sensorkabel um den Ausschnitt der AHK herum.RAV4-AHK.png
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Nachfrage bei meinm Händler zum Stand der Dinge: Es hat durch unsere (vielleicht noch viel mehr?) Meldungen wohl ganz schön Wirbel bei Toyota gemacht. Mein Eindruck: Toyota Deutschland wußte gar nicht, wie die AHK im angebauten Zustand aussieht bzw. welche Höhe die hat bzw. zu haben hätte. Da hat man sich blind auf die EU-Zulassung verlassen.
Aber ich bin im Moment sehr zuversichtlich, dass Toyota seinen Zulieferer dazu verdonnert, die Schäden zu beheben. Das wäre bei den abnehmbaren AHKS ja auch relativ einfach: Neuer Kopf und fertig.
Übrigens fahr ich einen RAV4 Hybrid 4X4 Baujahr 2019, also das letztjährige Modell. Da scheint die Abweichung nicht so hoch zu sein, wie im 2020er- Modell. Die Mitte meines Kugelkopfs liegt (unbeladen) auf 47cm. Aber auch das macht was aus! Ich bin letztes Jahr bei der Ausfahrt von der Korsika-Fähre mit dem Heck des Wohnwagens an einer Kante "hängen" geblieben. Steckstütze verbogen. Nicht wild, aber hätte schlimmer ausgehen können.
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Mein Händler hat mich gestern (10.12.) informiert, daß man bei Toyota Deutschland am RAV4 PlugIn gemessen habe, und selbst mit 5 Personen im Fahrzeug die Höhe noch überschritten gewesen sei. Für die Messung der zulässigen Maximalhöhe gibt es zwar Vorgaben in der EU-Regelung 55, für mich hört sich das aber so an, als habe man mit allen Mitteln versucht die Höhe von 420mm irgendwie zu erreichen. Hat man immer 300 Kilo Beladung zur Verfügung, wenn man einen Hänger zieht??? (??!!) Kunden- und Sicherheitsorientiert heisst: Die Höhe ist nach EU-Vorgabe wie im Toyota Handbuch bemaßt 415mm und sinkt bei voller Beladung nicht unter 370mm. So wie das auch bei (meinen) anderen Fahrzeugen auch ist und Bisherigen war.
Dann wurde ich tatsächlich noch gebeten, ich möchte doch bitte ein Foto von meinem RAV mit dem Bootshänger machen. Das kann man aber auch einfach ausrechnen. Vorne 90mm höher ist hinten 80mm tiefer, bleiben 335mm.
Je länger der Anhänger, desto geringer wird der "Böschungswinkel". Aber das kann man sich auf dem Papier ausrechnen. Aber selbst beim Eriba Touring Troll mit 430er Aufbaulänge ist das oft zu knapp, bei meinen 530ern drohen
bereits teure Schäden beim Befahren von Rampen und Auffahrten (Fähre), beim Bootshänger mit 10m Gesamtlänge kann man eigentlich nur noch auf einem Flugfeld herumfahren (Ich habe die Rückleuchten-Schiene unzulässig nach innen geschoben).
Ich erwarte jetzt eine klare Stellungnahme von Toyota, verbunden mit der Zusage den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
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habe heute meine AHK von Westfalia eingebaut.
Unbelastet liegt die Kugel bei 44,5 cm. Mit Last (110kg Astralkörper) ist die Kugel sofort bei 42cm, passt also.
Der plugin mit 19" Felgen ist 15mm höher als das Basismodell. Das erklärt dann auch die geringe Überschreitung der 42cm bei leerem Fahrzeug.
Den Sensor für die Heckklappe konnte ich auch anpassen. Die Funktion ist nicht mehr so gut wie vorher, aber besser als nichts.
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Ein freundliches "Hallo" in die Runde,
wen wundert es .....
.... auch mich hat der trailer hitch worst case erwischt und ich komme locker auf 500mm. (Kugelkopf Mitte)
Toyota ist informiert, mein Händler ist informiert.
In den nächsten Tage kommt mal probeweise mein Caravan, der glücklicherweise recht hochbeinig ist, dran.
Wer die Infos braucht.....
Verbaut wurde bei mir Brink abnehmbar, vertikal, Modelyear 2018/10 Part Number PW960-42010 an *XA*5**-AN**B*
Nach meinen Recherchen gibt es aber auch Modelyear 2018/11 Part Number PW960-42002
Leider habe ich bisher nichts über die Unterschiede gefunden.
Ich wünsche allen hier noch eine angenehme Vorweihnachtszeit, bleibt gesund....
...und vielen Dank für die hervorragenden Tipps und Anregungen von denen wir alle profitieren.
Danke an alle, die sich hier immer soviel Mühe geben, das ist nicht selbstverständlich.
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Hallo Shift,
versuche es doch mal direkt bei der Fa. Brink!
Die sollten ja in der Lage sein die Unterschiede der beiden Ausführungen zu benennen!
Vielleicht können sie ja auch etwas zu der aktuellen Lage sagen (AHK zu hoch) und ob da eventuell Nachbesserung in Sicht ist?
Viel Erfolg bei der Recherche!
Allzeit gute Fahrt und eine besinnliche, GESUNDE Vorweihnachtszeit.
Viele Grüße,
Fraenggie
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Hallo alle Zusammen,
gestern dann ein finaler Anruf vom Toyota Kundenservice: (Verkürzt aber sinngemäß richtig wiedergegeben)
"Wir (Toyota Deutschland, Manfred Paulus) haben gemessen, die Kupplung ist zu hoch; WIR als Importeur können keine Lösung anbieten und auch nicht veranlassen, wir können das nur an Toyota Europa weitergeben und müssen warten, ob und bis uns über Toyota Europa eine Lösung angeboten wird. Falls das so ist, wird das voraussichtlich 6 Monate dauern, eher 9 Monate; eine Zusage ist das aber noch nicht."
Interessanterweise wieder einmal nur ein Anruf, keine schriftliche Stellungnahme. Ich werde weitere Schritte zunächst mit meinem Händler besprechen.
Ich finde es kurios, daß die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Anbauteie nicht den Vorschriften entsprechen, und aus solchem Grund bei einer HU die Plakette
nicht zugeteilt wird, ein großer Hersteller sich aber ziemlich einfach darüber hinwegsetzen kann. Und in diesem Fall ist es keine Kleinigkeit, sondern Sicherheitsrelevant.
Der Beitrag von der Kotti ist mir hilfreich, Mit Westfalia käme ich wenigstens 5 cm weiter runter. Ich prüfe mal, ob ich damit zurecht kommen könnte.
Die verbaute Kupplung muss aber in jedem Fall weg, und zur Not das ganze Auto. Ohne geht bei mir nicht (dafür habe ich ihn ja gekauft) und mit auch nicht.