Höhe der AHK

  • OT:

    Schon wieder so ein EyeCatcher Wohnanhänger ?

    Falls Du da nicht zurecht kommst, melde Dich bei mir mit Angebot ??


    Nein ernst, wirkt etwas „hinterlastig“ - Du hast recht, die Länge des „Anhängers“ im Verhältnis zur übrigen Bodenfreiheit spielt eine Rolle!

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • Freesina

    ...stimmt, der Camper ist relativ hochbeinig und der Unterschied der Kugelkopfhöhe zwischen Brink u. AVG von 7 cm fällt nicht so stark auf.

    Deshalb habe ich ja auch lange überlegt, ob ich den Wechsel von Brink zur MVG überhaupt vollziehe.


    Brink.jpg


    MVG.jpg

    RAV4 Plug-in Hybrid, Style, Technik, MVG AHK vert., Zulassung: 10.2020, lichtsilber metallic / Dach schwarz

  • An der Dachziegel-Linie lässt sich nachvollziehen welche AHK mehr Paralellität zum Boden zulässt - ich nehme mal an bei gleichen Grundlast-Verhältnissen des Gespanns.

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  • Ergänzung zu #166:

    Habe diese Woche den genauen Wortlaut der Stellungnahme von Toyota Deutschland erhalten:


    "Die Toyota Motor Europe NV/SA (“TME”) und die Firma Brink haben die Anhängerkupplung mit der Teilenummer PW960-42008 unter folgenden Bedingungen die Homologation erstellt.
    Achslast (auf der Waage ausgeladen) – folgende Werte konnten wir an einem Vergleichsmodel ermitteln 405mm (soll: 350-420mm), jedoch bei zulässiger Achslast.
    Somit befinden sich die Anhänger-Kupplungshöhe in den gesetzlichen Vorschriften.
    Der beigefügte TÜV-Bericht lag uns bereits vor und dabei sollten wir beachten, dass in dem Bericht keine genauen Angaben und Messungen vorliegen."


    Hier ist der TÜV-Bericht von triassegler gemeint.

    Werde mich dann als nächstes an kundenbetreuung@toyota.de wenden.

    Viele Grüße, Wampu

    seit 06.05.21:

    RAV4 PHEV + Technik + Style + "Panorama"schiebedach + Trittbretter + AHK horizontal abnehmbar + CPP, karminarot metallic

    Solaranlage mit 24 kWp + Wallbox: openWB series2 standard+

  • Nun ist nach Brink und MVG die dritte Kupplung am meinem RAV4 PHEV,

    weil die perfekt passende MVG nur mit 10,2 kN angegeben ist,

    für eine Auflastung auf 1850 Kilo aber 10,45 kN notwendig waren.

    Die ist jetzt zwar wieder etwas höher als die MVG, aber nicht so gravierend wie Brink.


    Die 1500 Kilo hatten mich schon eingeschränkt, ich brauche die höhere Zuglast zwar

    nur 4x im Jahr - es hat mich aber genervt, dann jedes Mal ein anderes Fahrzeug

    zusätzlich ausleihen zu müssen. (Also z.B. mit dem RAV das Boot aus der Wiese ziehen,

    und dann mit dem Sprinter - der das natürlich nicht schafft - zum Hafen; und in der

    Schweiz möchte ich ohnehin mit den Ordnungshütern keine "Gespräche" führen müssen..)


    Mit Gutachten gehen 1850 Kilo beim PHEV mit der Einschränkung 8%, was praktisch so gut

    wie nie kontrolliert wird.


    So ein Gutachten kostet 500.-€, TÜV 90.-€ und Eintragung 11,50.-€, die Kupplung ohne

    Elektrosatz 377.-€, (komplett mit Einbau und Elektrosatz etwa 800.-€).

    Für einen Mehrpreis von rund 600.-€ kann ein RAV4-PHEV-Kunde also eine vernünftige,

    dem Fahrzeug angemessene Anhängelast bekommen.


    Die Toleranz liegt bei 5%, also bis 1942 Kilo gibt es kein Bußgeld, und da die Stützlast auch noch

    abgezogen wird, sind es in Summe also etwa 2000 Kilo die tatsächlich an den Haken können.

    (wobei dann wegen dem beschränkten Gesamtzuggewicht von der Zuladung des RAV 150 Kg

    nicht genutzt werden dürften)


    In der Schweiz wird übrigens der RAV4-Hybrid mit 2300 Kilo zugelassen, technisch spricht also

    ohnehin nichts dagegen.

  • In der Schweiz wird übrigens der RAV4-Hybrid mit 2300 Kilo zugelassen, technisch spricht also

    ohnehin nichts dagegen.


    Erstmal besten Dank für Deine Recherchen und Insights ??
    Mit welcher Anhänger Kupplung Kombination (Firma) genehmigt die Schweiz 2300 kg?

    Oder ist das einfach ein passendes Toyota “Original” welches so bereits abgenommen in entsprechendem FZ Schein eingetragen werden darf?
    Schöne Grüße aus dem hohen Norden…

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • oh, den Hersteller der "verstärkten" Kupplung weiss ich nicht, ich habe hier nur wiedergegeben, was in den offiziellen Dokumenten von Toyota.ch steht, - für jeden online verfügbar. Theoretisch müssten die technischen Daten bei einem Import aus der Schweiz übernommen werden, ob das aber tatsächlch so ist: Um diese Antwort habe ich mich noch nicht bemüht. Sicher weiss ich: Wenn man einen Volvo 240* aus der Schweiz in Deutschland zulässt, bei dessem Baujahr in der EU die Leuchtweitenregulierung schon Pflicht war, der "Schweizer" sie aber noch nicht hatte, wird das Fahrzeug ohne weitere Vermerke im Auslieferungszustand Schweiz in Deutschland zugelassen.

    Da würde ich mich über einen qualifizierten Beitag eine Verständigen freuen.


    * so Einer, also ein 240er Volvo mit 70er-Jahre Technik und 116 PS (theoretisch, Nennleistung erst bei 5600! U/min) und Wandlerautomatik (!!) - regulär schon 1500 Kilo Anhängelast ohne Beschränkungen - habe ich mit Auflastung 1900 Kilo im Fuhrpark. Auflagen: Ölkühler, Antischlingerkupplung (Hihi) und Tandemachse: Hat schon mal wer (ausser mir Verrücktem) ein solches Gespann Alpen-Serpentinen hochgeschleppt?

    Und unser beliebter RAV mit 300PS und Allrad .......aber lassen wir das.

  • Diese Ignoranz ist kaum zu überbieten. Im TÜV-Bericht steht eindeutig das Maß 480mm BELADEN. Mit dieser Antwort behauptet man einfach völlig schamlos etwas, was für jeden offensichtlich falsch ist. Eine Taktik um den Beschwerdeführer zu zermürben und zu weiteren Aktionen zu nötigen. Dann wird immer weiter gefordert, gefordert, Nachweise, Gutachten und Beweise verlangt, am besten noch notariell beglaubigt, und selbt dann wird erst nach einem Rechtsstreit in 3.Instanz nach Jahren mit den Kommentar "man habe Rechtssicherheit gebraucht" eingelenkt. Die Kosten und Mühen der Geschädigten werden selbstverständlich nicht vergütet.

    Sehr schade finde ich, dass sich die Fachpresse mit diesem Thema leider nicht befasst. Schade.

  • Bevor man etwas eingesteht ist es eben komfortabler sich in geschickter Manier blöd zu stellen und die Faktenlage hinaus zu zögern.
    “Der kleine Mann” hat einfach geringere Rechtsschutz-Kapazitäten…und wie Du bereits elegant beschrieben hast, wird genau damit spekuliert!

    Für die Fachpresse scheint das Thema zu wenig brisant ?

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • War gestern bei meinem FTH zur ersten Jahresinspektion und habe ihn auch auf das Thema AHK angesprochen (ist bei mir auch zu hoch). Wie zu erwarten kam die übliche Antwort 'Das hatten wir noch nie / ist unbekannt / keine Probleme mit dem TÜV'.

    Habe ihm mal die beiden Seiten 317/318 aus dem Handbuch sowie die EU-Richtlinien ausgedruckt und in die Hand gedrückt mit der Bitte sich mal schlau zu machen. Bin mal gespannt was dabei rauskommt

    RAV4-XA5 - Business - Bj. 2020, marlingrau-metallic, AHK