Habe 2 Alufelgen gesehen die mir sehr gefallen, allerdings haben beide ET45.
CMS C37 und Tomason TN31 in Schwarz.
Komme mit 5mm spurplatte auf ET40.
Muss ich trotzdem einzellabnahme machen?
CMS C37 hat für RAV4 XA4 eine ABE.
Habe 2 Alufelgen gesehen die mir sehr gefallen, allerdings haben beide ET45.
CMS C37 und Tomason TN31 in Schwarz.
Komme mit 5mm spurplatte auf ET40.
Muss ich trotzdem einzellabnahme machen?
CMS C37 hat für RAV4 XA4 eine ABE.
Muss ich trotzdem einzellabnahme machen?
CMS C37 hat für RAV4 XA4 eine ABE.
Wenn das in der ABE steht ja.
Und auch ja, wenn du Spurplatten nutzt, da die ABE der Felgen nur bei Serienfahrwetk ohne Spurplatten gilt.
Selbiges gilt auch für die ABE der Spurplatten, die sich auch nur auf die Benutzing mit Serienfelgen bezieht.
Da du nun Sonderfelgen in Verbindung mit nicht serienmäßigen Spurplatten nutzen möchtest, ist eine Einzelabnahme erforderlich, so mein Verständnis von der Materie.
ABE / Gutachten ist nicht für XA50 sondern für XA40, wegen ET45 ist XA50 nicht in ABE/Gutachten gelistet.
Jede ABE bezieht sich auf ein Teil und den Serienzustand vom Auto.
Wenn dann das Teil mit der ABE im Serienfahrzeug (Fahrzeug ohne Bauliche-/Teileänderung) verbaut ist, dann kann es so wie in der ABE beschrieben, verwendet werden.
Wird z.B. eine Spurplatte mit ABE verbaut und die Serienräder verwendet, alles in Ordnung. Werden dann die Serienräder gegen Zubehörfelgen mit ABE ausgetauscht, dann muss eine Abnahme der Kombination Spurplatten und Zubehörfelgen erfolgen, da keine der beiden ABE dies auflistet.
ABE / Gutachten ist nicht für XA50 sondern für XA40, wegen ET45 ist XA50 nicht in ABE/Gutachten gelistet.
Wenn jetzt noch diese Info dazu kommt, dann müsstest du auch ohne verbaute Spurplatten zur Abnahme fahren.
Frage beim Hersteller, ob es nicht eine mit XA50 gibt.
Aber, willst du die Felgen mit Spurplatten fahren, kommst du um eine Abnahme der Kombination nicht rum.
(so mein Verständnis von der Materie)
Danke dir für die Infos.
Korrekt.
Ich (Ravi4) bin "Spezialkunde" mit vielen Einzelabnahmen bei einem anderen Fahrzeug von mir:
in Verbindung mit (i.V.m. oder iVm)
Beispiel: "Bauteil XY iVm Bauteil AB"
Natürlich nur, wenn es sich um die gleiche (innerhalb) "Bauteilegruppe" handelt (Fahrwerk, Bremsen, Räder, Auspuffanlage, ...).
Vorher alles Klären. Ich mache für ein Vorgespräch auch immer einen Termin aus!!!
Und: Nicht jeder Prüfer hat die Zusatzqualifikation für Einzelabnahmen. Bei deiner Prüfstelle fragen, wer (Namen) Einzelabnahmen machen darf.
Dann den "kooperativsten" Prüfer ausfindig machen. Und alleine dies kann die Herausforderung sein!
Ich gehe zu diesen Vorgesprächen häufig gut vorbereitet hin...
Beim Ravi kommt im April / Mai eine ordentliche iVm Eintragung, ich werde sowieso in dem entsprechendem Thema ausführlich berichten...
Good luck,
Ravi4