Scheibenheizung

  • grundsätzlich gilt: wenn das auto über wärmepumpe kühlen kann, dann kann es auch heizen.


    denn eine wärmepumpe ist nichts anderes, als eine umgekehrt arbeitende klimaanlage. ein 3 wege-ventil bestimmt lediglich, was

    verdampfer, bzw. kondensator sein soll. habe ich bei zu hause auch im haus. und es die beste, betriebskostengünstigste und umweltfreundlichste art zu heizen.


    also ja, jeder rav4, der eine WP besitzt kann nicht nur vorkühlen, sondern auch vorheizen.


    gruß vom elektrotechniker/kälteanlagenmechatroniker :)

    Suzuki Across Plug-in-Hybrid 2022 306 PS Comfort Plus, Volleder + 19` Style

  • Es funktioniert also auch in einem Normalen RAV4 Hybrid?

    Eben, dass ist meine Frage.

    Der Vollhybrid ab 2023 soll per App auch vorklimatisieren können.

    Da interessiert mich, ob da nur das kühlen geht, oder auch heizen.

    Der Klimakompressor ist ja komplett vom Motor getrennt und rein elektrisch.


    So, eben mit der Toyota-Kundenbetreuung gechattet.


    Der RAV4 Vollhybrid ab 2023 hat im Connectet Service auch das Runterkühlen und auch das Vorwärmen mit in der MyT-App. (zumindest in Deutschland)

    Da ist dann ein kleines Ventilator-Icon mit der das funktionieren soll.

    Irgendwo im Forum hatte das glaube auch schon einer bestätigt.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras ab 02.2021 bis heute

    Einmal editiert, zuletzt von Ottili ()

  • Danke Sammy , dann fällt im Winter das Eiskratzen weg, da es ja quasi eine Standheizung ist, welche erlaubt ist.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras ab 02.2021 bis heute

  • ... da es ja quasi eine Standheizung ist, welche erlaubt ist.

    In Österreich steht die Vorklimatisierung in der App auch bei den neuesten Vollhybriden nicht zur Verfügung. Wusste schon, dass das auf irgendwelchen Gesetzen basiert, wollte es heute aber inspiriert durch diesen Thread genauer wissen. Toyota hat sehr schnell und detailliert mit Gesetzestext-Zitat (Paragraph 102 Absatz 4 Kraftfahrzeuggesetz) geantwortet. Kurz gesagt: In Ö ist das Warmlaufenlassen explizit verboten. Auf meinen Verweis, dass Standheizungen dann ja auch verboten wären kam die Antwort, dass diese ja nicht den Fahrmotor benötigen diese somit differenziert betrachtet werden müssen. Somit: Der Fahrmotor ist keine Standheizung