Damit Du einen Schaden einklagen kannst, musst Du
- den tatsächlichen Schaden nachweisen und
- dass der Beklagte vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt und somit den Schaden verschuldet hat.
Dass Dein Auto wegen eines Defekts nicht benützbar war, ist kein tatsächlicher Schaden, solange Du deswegen nicht z. B. ein Leihfahrzeug mieten musstest. (Die Notwendigkeit dieser Miete musst Du ebenfalls nachweisen.) Und spätestens der Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit wird weder der Werkstätte - da liegt das Problem noch nicht einmal in deren Sphäre - noch Toyota selbst nachzuweisen sein. Wenn Du damit einen Anwalt beschäftigst, wird der sich vielleicht übers Honorar freuen, herauskommen kann dabei aber kaum etwas, solange die Gegenseite keine schweren juristischen Fehler begeht.