- Anhebung der Schwelle des begünstigten Bruttolistenpreises für die Bemessung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen von 60.000 € auf nun 80.000 €. Diese Änderung war bislang im Referentenentwurf nicht enthalten und wurde in den Gesetzentwurf neu eingefügt.
Quelle:
Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz | dhpg
www.dhpg.de
Soll bis zum 10.11.2023 mit Gültigkeit zum 01.01.2024 als Gesetz verabschiedet werden.
Ob die Erhöhung dann inhaltlich mit aufgenommen ist, wird sicher veröffentlicht werden.
Also bitte als Vorab Information einordnen und nicht als Fakt