Ich sprach in erster Linie vom akustischen Gurtwarnsystem(bei nicht Anschnallung) ?
Aufforderung zum Anschnallen
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Genau das meinte ich auch.
Daher die Frage nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Gibt es dazu eine offizielle Regelung?
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Löschen der Betriebserlaubnis?
Mir scheint da gerät etwas durcheinander ?
Mit der Abschaltung der nervigen akustischen Aufforderung bleibt dennoch das optische Signal erhalten und anschnallen tut sich eigentlich jeder. Also falls es Dir ermöglicht wird den Ton zu deaktivieren erlischt nach dem Anschnallen auch das optische Hinweis -Signal.
Und falls Dir diese Erklärung nicht weiterhilft weil Du eigentlich die Sicherheitsvorgaben des FZ überlisten möchtest dann bleibt das Deine private Entscheidung eine Anschnall-Dummy Arretierung(wie oben erwähnt) rein zu stecken auch wenn es nur temporär wäre - Ende
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Ich lasse die Gurte hinten immer eingesteckt. Mein Labrador mit seinen 36 kg Gewicht hat immer wieder den Gurtwarner ausgelöst, jetzt ist Ruhe.
Die Zweibeiner müssen sich natürlich trotzdem immer anschnallen.
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Ich hatte in einem anderen Fahrzeug ein Problem mit den hinteren Gurtwarnern. Die fingen einfach mitten in der Fahrt an zu piepen obwohl auf diesem Platz keiner gesessen oder etwas gestanden/gelegen hat.
Statt der Sache nachzugehen hat der FTH einfach den Pieper eliminiert.
Wie das rein rechtlich aussieht weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass nur der optische "Warner" zwingend erforderlich ist.....sonst würde die Werkstatt das nicht aus stellen.
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Hallo Nera,
was der Autohändler da gemacht hat, halte ich für eine Unverschämtheit. Du hast doch noch Garantie auf das Auto. Sollte theoretisch mal der TÜV der Meinung sein, dass das so nicht geht, darfst Du das bezahlen. Im Falle eines Verkaufes könnte der Käufer, falls er es merkt vom Kauf absehen, der im Falle eines erfolgreichen Verkaufs das Auto zurückgeben wollen.
Ich würde auf eine korrekte Reparatur bestehen. Von einem leicht zu reparierenden Kabelbruch bis hin zu einem defekten Steuergerät könnte das alles sein.Die Chance es mir auf Garantie reparieren zu lassen, würde ich mir nicht entgehen lassen.
Lieben Gruß
Patrick -
Verzeihe, da hat Plombe leider ein bisschen recht( dachte ich mir vor diesem Kommentar auch in ähnlicher Weise) So hat eben jeder unterschiedlichen Bezug/Prioritäten zu seinem Fahrzeug oder unterschiedliches Zeitmanagement sich damit auseinandersetzen...Das mag durchaus für Toyota gelten ?
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Ich war nicht selber mit dabei als das Fahrzeug in der Werkstatt war (Inspektion hatte sowieso angestanden). Ich hab hinterher auch gesagt, dass das ein Unding ist das so zu lösen.
Da absehbar war, dass das Fahrzeug eh verkauft wurde wegen der Anschaffung vom RAV, hab ich es mal so hingenommen.
Bei der Abgabe des Fahrzeugs an den Händler (nicht der gleiche der das eliminiert hat) hab ich darauf hingewiesen, damit sie das A) wieder aktivieren und B) nach dem Fehler suchen bevor er an den neuen Besitzer übergeben wird.
Der hat dann auch nur mit dem Kopf geschüttelt über diese Vorgehensweise......